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Schwangerschaft

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Frauen mit unkompliziert verlaufenden Schwangerschaften können bis zur 36. Schwangerschaftswoche bedenkenlos fliegen, ohne dass sie einem erhöhten gesundheitlichen Risiko ausgesetzt sind. Danach besteht bis zum Geburtstermin grundsätzlich keine Flugreisetauglichkeit mehr.

Eine Sondergenehmigung für werdende Mütter ist nicht erforderlich, sofern während der Schwangerschaft keine Komplikationen auftreten und von der 28-36 Woche ein ärztliches Attest über die Flugtauglichkeit mitgeführt wird (bei zwei oder mehr Babies 28-32 Woche).

Dieses Attest muss einen guten Gesundheitszustand, keinerlei Komplikationen sowie den Geburtstermin, bestätigt durch den behandelden Arzt, ausweisen. Der Nachweis einer Geburtshelferin/Hebamme muss zusätzlich hierzu eine Reisetauglichkeit attestieren.

Sondergenehmigungen ausserhalb der beschriebenen Zeiträume bis zur Geburt können in seltenen Ausnahmefällen nur in dringenden medizinischen oder anderweitigen schwerwiegenden Gründen erteilt werden.

Reisende von den Scotish Highlands und Inseln ist es gestattet zu jeder Zeit zur Niederkunft in einem Krankenhaus auf das Festland (UK) zu fliegen.
Ab 7 Tagen vor Geburtstermin muss eine Krankenschwester die Reise begleiten.

Generell sollten Sie während einer Schwangerschaft auf Flugreisen verzichten, wenn Sie Mehrlinge erwarten oder bereits eine Fehlgeburt erlitten haben oder unter Herz- und Kreislauferkrankungen leiden.
Während der gesamten Schwangerschaftszeit besteht zudem ein erhöhtes Thromboserisiko. Wir empfehlen: Während des Fluges Beine hoch lagern und Stützstrümpfe tragen. Sprechen Sie vor einer geplanten Flugreise mit Ihrem behandelnden Arzt, um eventuell vorhandene Risiken auszuschließen.

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